Verkehrsrecht

Schnell kann es geschehen und Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Auch bei scheinbarer klarer Sachlage sollten Sie sich nicht selbst um die Regulierung Ihres Schadens kümmern. Bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall stehe ich Ihnen gerne engagiert mit meiner Fachkompetenz zur Seite. Ich ermittele für Sie die Daten der gegnerischen Haftpflichtversicherung und führe stringent und zielgerichtet die Korrespondenz mit dieser zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Reparaturkosten, brutto oder netto, Auslagen, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Arztkosten und natürliche auch die Kosten meiner Inanspruchnahme.

Unfälle im Ausland: kein Problem! Die ausländischen Versicherungen im Bereich der EU haben Schadenregulierungsbeauftragte im Inland, mit denen in deutscher Sprache korrespondiert werden kann (siehe 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie, Richtlinie 2000/26/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Mai 2000

Sofern Streit entsteht über den Grund der Haftung oder die Höhe des Schadens, vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht.

Unfall im Ausland: auch hier kein Problem!

Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2007 in der Rechtssache C-463/06 folgt: „Das Opfer eines Verkehrsunfalls kann vor dem Gericht des Ortes seines Wohnsitzes eine unmittelbare Klage gegen den Versicherer des Unfallverursachers erheben.“

Neben dieser zivilrechtlichen Seite des Verkehrsrechts gibt es den Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Ihnen drohen ein Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis oder gar eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort? Lassen Sie sich beraten!