Das Unterhaltsrecht gehört zum Familienrecht. Es ist Ihnen bekannt, dass Fragen nach Unterhaltsansprüchen auftreten bei Trennung und Scheidung, aber nicht nur dort:
In jüngster Zeit sehen sich viele Kinder, die gerade die eigenen Kinder in die Berufswelt begleitet haben und nun glauben, sich endlich selbst etwas gönnen zu können, Unterhaltsansprüchen der eigenen pflegebedürftigen Eltern ausgesetzt, Thema Elternunterhalt. Müssen Sie wirklich für Ihre Eltern aufkommen, welches Einkommen ist maßgeblich, wie hoch sind die Freibeträge?
Oder: Ihr volljähriges Kind möchte bei Ihnen ausziehen und eine eigene Wohnung anmieten, verfügt jedoch nicht über eigenes Einkommen. Unter welchen Voraussetzungen schulden Sie dem volljährigen Kind Barunterhalt und in welcher Höhe?
Ich erläutere Ihnen die Unterhaltsansprüche
Ändern sich die tatsächlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, ist zu prüfen, ob ein bestehender Unterhaltstitel abgeändert werden kann. Solange ein solcher Titel nicht aufgehoben oder abgeändert ist, setzten Sie sich der Gefahr der Zwangsvollstreckung aus.
Lassen Sie sich rechtzeitig beraten.