Kaum ein Rechtsgebiet betrifft Ihre persönlichen Lebensumstände so gravierend wie das Familienrecht. Gerade in Phasen der Neuorientierung und emotionalen Betroffenheit ist es wichtig, einen objektiven und sachlichen Berater zur Seite zu haben, der Ihnen rechtlich fundiert aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und neuesten Rechtssprechung Lösungswege aufzeigt.
Am 01.09.2009 ist das FamFG in Kraft getreten. Es hat eine neue Verfahrensordnung für Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geschaffen.
Das FamFG bestimmt in § 111, was man unter Familienrecht versteht