Familienrecht

Kaum ein Rechtsgebiet betrifft Ihre persönlichen Lebensumstände so gravierend wie das Familienrecht. Gerade in Phasen der Neuorientierung und emotionalen Betroffenheit ist es wichtig, einen objektiven und sachlichen Berater zur Seite zu haben, der Ihnen rechtlich fundiert aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und neuesten Rechtssprechung Lösungswege aufzeigt.

Am 01.09.2009 ist das FamFG in Kraft getreten. Es hat eine neue Verfahrensordnung für Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geschaffen.

Das FamFG bestimmt in § 111, was man unter Familienrecht versteht

  1. Ehesachen, z.B. Scheidung oder Aufhebung der Ehe
  2. Kindschaftssachen, z.B. elterliche Sorge, Umgang, Kindesherausgabe, aber auch Vormundschaft
  3. Abstammungssachen, z.B. Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, Anfechtung der Vaterschaft
  4. Adoptionssachen
  5. Wohnungszuweisungs- und Hausratsachen
  6. Gewaltschutzsachen nach dem Gewaltschutzgesetz
  7. Versorgungsausgleichssachen, hier geht es im Falle einer Scheidung um die Aufteilung der Anrechte auf Rente, die Sie während der Ehezeit erworben haben
  8. Unterhaltssachen
  9. Güterrechtssachen
  10. sonstige Familiensachen: Hier hat der Gesetzgeber mit § 266 FamFG neue Möglichkeiten geschaffen, Ansprüche vor dem Familiengericht einzuklagen und über diese Ansprüche durch eine Familienrichterin oder einen Familienrichter entscheiden zu lassen, insbesondere auch Ansprüche von Elternteilen im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe der Kinder
  11. Lebenspartnerschaftssachen